Aktuelles
Oktober 2024: Endfassung der Richtlinien – Bildungs- und Erziehungsgrundsätze für die allgemeinbildenden Schulen in Nordrhein-Westfalen
Nach zum Teil mehr als drei Jahrzehnten seit Veröffentlichung der bisherigen Richtlinien liegen mit den neugefassten Richtlinien inhaltlich zeitgemäße und zukunftsrelevante Bildungs- und Erziehungsgrundsätze vor, die sich in die zwischenzeitlich weiterentwickelte Vorgabenlandschaft ergänzend einfügen.
In den neuen Richtlinien vereinen sich Ausführungen zum grundsätzlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag von Schule mit dessen Verortung und spezifischer Ausprägung in den verschiedenen Bildungsgängen und Schulformen.
Die neuen Richtlinien treten zum 01. August 2025 in Kraft.
September 2024: Endfassung des Kernlehrplans für das Fach Praktische Philosophie in der Sekundarstufe I
Die Endfassung des Kernlehrplans für das Fach Praktische Philosophie an Hauptschule, Realschule, Gesamt- und Sekundarstufe sowie für das Gymnasium ist ab sofort verfügbar. Der schulformübergreifende Kernlehrplan tritt zum 01. August 2025 beginnend mit der Klasse 5 aufsteigend in Kraft. Den Schulen ist freigestellt, den neuen Kernlehrplan schon vorher als Grundlage für den Unterricht zu verwenden.
Mai 2024: Übergangsregelungen zum KLP Naturwissenschaften S I an Gesamt- und Sekundarschulen (Fachleistungsdifferenzierung Biologie)
Vorbehaltlich des erwarteten Inkrafttretens der Änderungen der APO-S I zum Schuljahr 2024/2025 wird das nachstehende Regelungspapier zur Fachleistungsdifferenzierung (FLD) im Fach Biologie an Gesamt- und Sekundarschulen im Rahmen einer Übergangsregelung zur Verfügung gestellt. Darin werden die curricularen Dimensionen einer möglichen FLD im Fach Biologie aufgeführt. Das Regelungspapier ergänzt den weiterhin gültigen Kernlehrplan Naturwissenschaften (2011).