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Vorgaben für zieldifferente Bildungsgänge

Im Förderschwerpunkt Lernen und im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung an allgemeinen Schulen, Förderschulen und Klinikschulen werden die Schülerinnen und Schüler zu eigenen Abschlüssen geführt. Auf diesen Seiten des Lehrplannavigators stehen die für diese Bildungsgänge geltenden Unterrichtsvorgaben zur Verfügung.

Weitere Regelungen sind der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Klinikschule (Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung – AO-SF) zu entnehmen.